Rechtsnews

Aktuelle Rechtsinformationen

  1. Steuerschulden des Erblassers: Nachzahlungen für das Todesjahr sind keine Nachlassverbindlichkeit
    Haben Sie geerbt, können Sie von dem steuerpflichtigen Vermögen folgende Posten als Nachlassverbindlichkeiten abziehen: die vom Verstorbenen herrührenden Schulden, Verbindlichkeiten aus Vermächtnissen, Auflagen, Pflichtteilen und Erbersatzansprüchen sowie die Kosten der Bestattung und eines Grabdenkmals. Unter diese Abzugsposten fallen auch die privaten Steuerschulden, die der Erblasser nicht mehr bezahlt hat.
  2. Erwerbsminderungsrente: Steuerschraube darf auch hier angezogen werden!
    Die Rente ist sicher - oder zweifeln Sie daran? Dann seien Sie sich zumindest sicher, dass die Rente kräftig besteuert wird! Denn seit dem 01.01.2005 werden Renten nach den Regelungen des Alterseinkünftegesetzes in die Steuerberechnung einbezogen. Während zuvor der meist günstigere Ertragsanteil der Rente in das zu versteuernde Einkommen eingegangen ist, wird die Rente seither mindestens mit einem Anteil von 50 %  versteuert. Dieser Anteil richtet sich nach dem Jahr des Rentenbeginns und erreicht 2040 die 100%-Marke.
  3. Außergewöhnliche Belastungen: Wann ist die Heimunterbringung eines Angehörigen absetzbar?
    Wollen Sie Angehörige in einem Pflegeheim unterbringen und die Kosten in Ihrer Einkommensteuererklärung absetzen, werden Sie mit einem komplizierten Regelwerk konfrontiert! Die Kosten können z.B. als Unterhaltsleistungen bis zu 8.004 EUR abziehbar sein. Daneben kommt auch ein unbegrenzter Abzug als "normale" außergewöhnliche Belastungen in Betracht, sofern die Aufwendungen einen bestimmten Eigenanteil (zumutbare Belastung) übersteigen.
  4. Beruflich veranlasster Umzug: Doppelte Miete ist unbeschränkt absetzbar!
    Häufig müssen Mieter bei einem Wohnungswechsel vorübergehend doppelte Mietzahlungen schultern, weil für die alte Bleibe noch Miete anfällt, während der Mietvertrag für die neue Wohnung schon längst unterschrieben ist.
  5. Steuervereinfachungsgesetz 2011: Vereinfachungen bei der Gehaltsbesteuerung
    Nachdem Bundestag und Bundesrat dem Steuervereinfachungsgesetz 2011 zugestimmt haben, kommt es für Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu einigen steuerlichen Änderungen, die im Wesentlichen 2012 in Kraft treten. Den Unternehmen und ihren Beschäftigten bringen diese Änderungen eine Reihe von Steuererleichterungen und sparen zudem Bürokratiekosten ein.

25.06.2009

Sommerfest 2009

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