
Dr. jur. Edgar Stein
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Sekretariat | vCard:
Tamara Regling
0241-51055-215
Zur Person
- Studium der Rechtswissenschaften und der Volkswirtschaftslehre an der Universität Bonn
- 1993 Promotion an der Universität Bonn bei Prof. Dr. Ulrich Huber zur Interpretation der Zusammenschlussbegriffe im Deutschen und Europäischen Fusionskontrollrecht
- 1994 Zweites Juristisches Staatsexamen
- seit 1994 zugelassener Rechtsanwalt in Aachen
- 1994-1997 für die Anwaltskanzlei Walter Eßer tätig
- 1998 Gründungsmitglied der Sozietät
- seit 2003 2. Vorsitzender des TC Grün-Weiß Aachen
- seit 2006 1. Vorsitzender des Vereins der Freunde, Förderer und ehemaligen Schülerinnen des Privaten St. Ursula Gymnasiums Aachen
- seit 2006 Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Rechtsgebiete
- Unternehmensrecht (Gesellschaftsrecht, Handelsrecht, Umwandlungsrecht, Unternehmensbeteiligungen und Unternehmenskauf)
- Kartellrecht
- Bankrecht (Wertpapierrecht)
- EU-Wirtschaftsrecht (z. B. Beihilfekontrolle)
- Vertragsrecht
Mitgliedschaften
- Ordentliches Mitglied des Vorprüfungsausschusses für die Verleihung der Fachanwaltsbezeichnung Handels- und Gesellschaftsrecht
Sprachkenntnisse
Englisch
Veröffentlichungen
- Der wettbewerblich erhebliche Einfluss in der Fusionskontrolle, Abhandlungen zum Arbeits- und Wirtschaftsrecht
- Zum Referentenentwurf einer Reform des Kommunalverfassungsrechts in NRW, Verwaltungsrundschau 1992, S. 389 ff.
- Kommunale Wirtschaftsförderung und Europäisches Beihilferecht, in: "Der Städtetag", 1998, S. 362 ff. (gemeinsam mit Rechtsanwalt Alexander Martius)
- Vortrag zum Thema rechtliche Rahmenbedingungen der kommunalen Wirtschaftsförderung vor dem Deutschen Institut für Urbanistik in Berlin
- "Eigenkapitalstärkung durch Venture Capital" in: Wirtschaftliche Nachrichten 11/2002, S. 29 ff. (gemeinsam mit Rechtsanwalt Thomas Schmitz)
- 2002, 2003 und 2004 Gastvorlesungen an der Fachhochschule Aachen zum Kapitalgesellschaftsrecht
- Mai 2009 Teilnahme als Parteivertreter im Verfahren des Bundesgerichtshofes "Orange Book Standard", Erwirkung des Grundsatzurteils, dass der kartellrechtliche Zwangslizenzeinwand für den Lizenznehmer eines patentierten Industriestandards im Patentprozess zulässig ist
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Zur Person
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Rechtsgebiete
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Mitgliedschaften
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Sprachkenntnisse
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Veröffentlichungen









