11.05.2009
Grundsatzurteil zur Wahrung der Rechte der Lizenznehmer
Wer ohne Lizenz nach einem patentierten Industriestandard produziert, kann sich gegenüber der Klage des Patentinhabers auf Unterlassung mit dem kartellrechtlichen Zwangslizenzeinwand verteidigen. Allerdings muss sich der Nutzer in diesem Fall verhalten wie ein fiktiver Lizenznehmer und zumindest Lizenzgebühren hinterlegen. Dies hat der Kartellsenat des Bundesgerichtshofes am Mittwoch, 06.05.2009, in dem so genannten "Orange Book"-Urteil entschieden. Weitere Informationen erhalten Sie unter www.juve.de.









