06.01.2010
Neue Düsseldorfer Tabelle und höheres Kindergeld
Am 18.12.2009 hat der Bundesrat dem Wachstumsbeschleunigungsgesetz zugestimmt, so dass es zum 01.01.2010 in Kraft getreten ist. Das Gesetz sieht zum einen eine Erhöhung des Kindergeldes vor. Dieses beträgt für das erste und zweite Kind 184,00 €, für das Dritte 190,00 € und für jedes weitere Kind 215,00 €. Das Gesetz führt ebenfalls zu einer Neufassung der Düsseldorfer Tabelle, die am 06.01.2010 vom OLG Düsseldorf veröffentlicht worden ist und teilweise eine deutliche Erhöhung der Unterhaltssätze mit sich bringt. Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem Link. Ihre Fragen beantwortet gerne Rechtsanwältin Dorothea Mast.









