31.01.2011
Promotion Dr. jur. Wilfried Boms
Rechtsanwalt Dr. Wilfried Boms hat sich in seiner Dissertation "Der Ausgleichsanspruch für die erweiterte Nutzung von Energieversorgungsleitungen zu Telekommunikationszwecken im Licht des Unionsrechts" mit der Frage auseinandergesetzt, ob die bundesdeutsche Ausgleichsregelung in § 76 Abs. 2 S. 2 Telekommunikationsgesetz mit dem Recht der Europäischen Union zu vereinbaren ist. Er stellt die Richtlinienlage unter Berücksichtigung ihrer verschiedentlichen Änderungen dar und gelangt zu dem Ergebnis, dass die sich aus dem deutschen Recht ergebende Ausgleichsregelung selbst bei einer von ihm präferierten wortgetreuen und die Gesetzesmaterialien berücksichtigenden Auslegung nicht mit den Unionsrecht in Übereinstimmung gebracht werden kann. Dies gilt erst Recht, wenn die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesgerichtshofs zur Auslegung der deutschen Norm herngezogen wird. Dabei begegnet die genannte höchstrichterliche Rechtsprechung durchgreifenden Bedenken, ist sie doch weder verfassungsrechtlich geboten, noch mit dem Wortlaut oder der Entstehunggeschichte des Telekommunikationsgesetzes und der Regelung in Art. 87f GG zu vereinbaren. Unter Berücksichtigung des unionsrechtlichen Anwendungsvorrangs darf - so auch die Rechtsprechung der Bundesgerichte - die Norm des § 76 Abs. 2 S. 2 TKG nicht angewandt werden.









